Die DSGVO legt erhöhte Anforderungen an die Erteilung einer Einwilligung nach Art. 7 EU DSGVO fest.
Welche Eigenschaften muss die Einwilligung haben?
Die Einwilligung muss:
- freiwillig
- eine informierte und eindeutige Handlung
- und darf nicht an einen Vertrag gekoppelt
sein.
Die Handlung kann zum Beispiel das Anklicken eines Kästchens oder die Auswahl von verschiedenen technischen Einstellungen bei Online-Diensten sein. Ein stillschweigendes Einverständnis in Form von standardmäßig angekreuzten Kästchen ist dagegen nicht zulässig. Damit eine Handlung informiert sein kann, müssen Unternehmen ihre Nutzungsbedingungen bzw. Datenschutzerklärungen und notwendige Informationen in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung zu stellen.
Auch das sogenannte Kopplungsverbot wurde verschärft. Es besagt, dass der Abschluss eines Vertrags nicht länger an die Erteilung einer Einwilligung gekoppelt sein darf, die für die Erfüllung des Vertrags nicht notwendig ist. Das wäre zum Beispiel der Fall bei einer Internetseite, die kostenlose Fotos nur dann zum Herunterladen bereitstellt, wenn man sich auch für einen E-Mail-Newsletter einträgt. Damit wird es für Unternehmen notwendig, dass sie über unterschiedliche Vorgänge der Datenverarbeitung informieren und jeweils gesonderte Einwilligungen einholen.
Wichtig!
Die betroffene Person hat jederzeit das Recht die Einwilligung zu widerrufen. Über die Möglichkeit des Widerrufs muss die Person während der Einwilligung informiert werden.
Benötigen Sie eine Vorlage oder Hilfe beim Formulieren der Einwilligung?
Schreiben Sie eine uns eine Mail: info [@] kvinne.de