Ihre Ombudsstelle für Hinweisgeber/innen

Ab 17.12.2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz vollumfänglich für Unternehmen und Behörden ab 50 Mitarbeitern in Kraft. Wir möchten Sie heute über diese wichtige gesetzliche Entwicklung informieren,  und Ihnen gleichzeitig unseren neuen Service als Ombudsstelle für Hinweisgeber/innen vorstellen.

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes haben Hinweisgeber/innen, auch Whistleblower genannt, in Deutschland und der EU umfassende rechtliche Protektion erhalten. Dieses Gesetz hat das Ziel, Hinweisgeber/innen vor beruflichen oder rechtlichen Konsequenzen zu schützen, wenn sie Informationen über rechtswidriges Verhalten in Unternehmen melden. Als Ihre Berater/in für Informationssicherheit und Datenschutz, möchten wir Sie dabei unterstützen die Einhaltung dieses Gesetzes in Ihrem Unternehmen umzusetzen. 

Unsere Rolle als interne Meldestelle für Ihr Unternehmen

Wir sind stolz darauf, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab sofort als unabhängige Ombudsstelle zur Verfügung stehen. Als Ombudsstelle sind wir bereit, vertrauliche Hinweise zu empfangen, zu prüfen und diskret zu behandeln.  Wir haben uns zu diesem Thema zusammengesetzt und hoffen Ihnen heute eine gute Lösung präsentieren zu können.

Portal zur Entgegennahme von Meldungen

Um Ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern die Möglichkeit einer Meldung über einen verschlüsselten Kanal zu geben, steht Ihnen unser Portal unter https://meldung.kvinne.de als interne Meldestelle zur Verfügung. Der Gesetzgeber hat Wert darauf gelegt, dass Unternehmen eine interne Meldestelle schaffen, um zu vermeiden, dass Missstände oder vermutete Misssstände im Unternehmen vorschnell an die Öffentlichkeit gelangen. Das Unternehmen erhält somit die Möglichkeit einer einvernehmenlichen Klärung des Sachverhalts. 
Der Kanal kann von Ihnen im Unternehmen z.B.  

-auf der Homepage
-in Arbeitsverträgen
-im Intranet etc.  

veröffentlicht werden.

Was passiert nach dem Eingang der Meldung?

Im Gesetz ist eine genaue Vorgehensweise definiert, an die wir uns halten müssen, daher werden wir wie folgt vorgehen.

  • Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person
  • Prüfung der Meldung gemäß dem sachlichen Anwendungsbereich nach §2 HinSchG
  • Kontakt zur hinweisgebenden Person soweit Kontaktdaten angegeben wurden
  • Information über den Eingang einer Meldung an das Unternehmen
  • Prüfung der Stichhaltigkeit der eingehenden Meldung ggf. Ersuchen um weitere Informationen
  • optional: Unterstützung bei der internen Ermittlung und Beratung zum weiteren Vorgehen sowie Mediation

Die Konfliktlösung steht im Mittelpunkt unseres Engagements

Ihre Konfliktlösung steht im Mittelpunkt unseres Engagements Unsere Mediatorin Katrin Schulze steht Ihnen und uns zur Seite, um Konflikte zu identifizieren, zu verstehen und konstruktiv zu lösen. Ihr Ziel ist es, Win-Win-Lösungen zu entwickeln, die langfristige Beziehungen und Vertrauen fördern. Wir sind fest entschlossen, sicherzustellen, dass unsere Zusammenarbeit auf eine faire und respektvolle Art und Weise verläuft.

Ombudsstelle für Hinweisgeber

Als zertifizierte Wirtschaftsmediatorin (IHK) bringt Sie umfassende Fachkenntnisse und Erfahrung mit: Sie verfügt über eine nachgewiesene Erfolgsbilanz in der Lösung komplexer wirtschaftlicher Konflikte. Sie ist spezialisiert auf Mediation und bringt die erforderliche Neutralität und Fachkompetenz mit, um Konflikte fair und ausgewogen anzugehen. Ihre juristische Expertise wird eine wertvolle Ergänzung sein, um sicherzustellen, dass alle Lösungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und dem Hinweisgeberschutzgesetz stehen.

Für Fragen, weitere Informationen oder ein Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.