Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz, DSK) hat eine Pressemitteilung zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Office365 herausgegeben.
In der Pressemitteilung vom 02.10.2020 wird darauf hingewiesen, „dass auf Basis der genannten Unterlagen kein datenschutzgerechter Einsatz von Microsoft Office 365 möglich ist„.
Viele Firmen sind bereits auf O365 umgestiegen – schon deshalb, weil die Zusammenarbeit mit entscheidenen Auftraggebern daran geknüpft ist. Ein Umstieg auf datenschutzkonforme Alternativen ist damit „fast“ unmöglich. Das Risiko eines Bußgeldes sollte hier einkalkuliert werden.
Es ist zu hoffen, dass die Microsoft Corporation USA bald eine Lösung anbietet, O365 nach europäisch geltendem Recht zu nutzen.